Mietbedingungen

Das "Kleingedruckte" der Roosen-Häuser

  1. Mit Ihrer schriftlichen und/oder telefonischen Anmeldung bieten Sie Frau Herta Roosen, Annweiler den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.
  2. Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Mietbedingungen und der Hausordnung der Ferienhäuser.
  3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% des Mietpreises, mindestens jedoch 100,00 €, an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 1 Monat vor Mietbeginn. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 10 Tagen zu setzen und zu erklären, daß wir danach die Erfüllung des Vertrages ablehnen, um eine anderweitige Vermietung vorzunehmen, sobald wir die Erfüllung des Vertrages wegen des Verzuges schriftlich abgelehnt haben. Für die Ablehnung ist das Datum des Poststempels des Absendetages maßgebend. Insoweit wird für die Wirksamkeit der Ablehnungserklärung auf den Zugang verzichtet.
  4. Das Mietverhältnis umfaßt die Nutzung des Ferienhauses nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.
  5. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegeben Personenhöchstzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Personen zu zählen sind. Bei Überbelegung hat Frau Roosen das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Haustiere werden nur dann zugelassen, wenn diese im Mietangebot aufgeführt sind und wir nicht schriftlich widersprechen. Die Haltung der Tiere liegt beim Mieter.
  6. Die angegebenen Mietpreise sind Wochenpreise pro Wohneinheit. Im Mietpreis enthalten sind die Endreinigung sowie die Wasserpauschale. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein. Die Nebenkosten wie Strom und Gas werden bei jeder Anreise / Abreise abgelesen und gesondert (bei Abreise) in Rechnung gestellt.
  7. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Für diesen Fall hat Frau Herta Roosen Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Vorkehrungen, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn. Frau Herta Roosen kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach ihrer Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen. Diese beträgt in Prozent vom Gesamtpreis je Wohneinheit: bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10% - mindestens jedoch 25 €, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% und ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80%, es sei denn, dass der Mieter nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  8. Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, soweit das Ferienhaus nicht anderweitig zum gleichen Preis zu vermitteln ist. Dies gilt nicht, wenn eine Vermittlung schuldhaft unterlassen wird. Frau Herta Roosen ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, daß er nicht anreist.
  9. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, daß auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete - unverzüglich Frau Herta Roosen anzuzeigen. Der Mieter haftet auch für Beschädigungen.
  10. Frau Herta Roosen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in ihrem Prospekt und Homepage, nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie keinen Einfluß hat. Frau Herta Roosen haftet für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Frau Herta Roosen haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport -und Freizeitaktivitäten, die anläßlich der Nutzung der Feriendorfanlage entstehen.
  11. Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich gegenüber Frau Herta Roosen bzw. dem Mieter geltend zu machen. Im Falle einer Zurückweisung entfallen diese Ansprüche, wenn diese nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht werden.
  12. Erfüllungsort ist der Sitz Annweiler am Trifels.
  13. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  14. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.
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